Abtretungsvertrag

ABTRETUNGSVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Definitionen

Vertrag – Dieser Abtretungsvertrag wird zwischen dem Kreditoriginator, dem Portal und dem Käufer mit allen seinen Anhängen und Ergänzungen abgeschlossen (einschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Käufer – Der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen angegebene Benutzer, der vom Kreditoriginator den Anspruch laut Vertrag gekauft hat.
Allgemeine Vertragsbedingungen – Wesentlicher Teil des Vertrags, der zwischen dem Kreditoriginator und dem Käufer abgeschlossen ist, wo die Schlüsselparameter der Anspruchsabtretung festgelegt sind.
Kreditnehmer – Eine natürliche oder juristische Person, mit der der Kreditoriginator einen Kreditvertrag abgeschlossen hat.
Kreditnehmerzahlung – Zahlung des Kreditnehmers am Kreditoriginator, einschließlich Kreditrückzahlung, Zinszahlung, Vertragsstrafen, Verzugszinsen und andere Zahlungen von zusätzlichen Ansprüchen, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben und vom Kreditnehmer am Kreditoriginator bezahlt werden und vom Kreditoriginator durch das Portal abgetreten, vom Kreditoriginator am Portal nach Abzug seines Anteils übertragen und anschließend vom Portal zugunsten des Käufer zugeteilt werden.
Geschäftstag – Jeder Tag, an dem die Banken in Estland und/oder im entsprechenden EU-Mitgliedsstaat verkaufsoffen haben, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und nationalen Feiertagen.
Anspruch – Vom Kreditoriginator besessener Anspruch gegenüber dem Kreditnehmer oder Teil davon, der sich aus dem Kreditvertrag ergibt, mit allen nach diesem Vertrag damit verbundenen Rechten. Der Anspruch kann in der Kreditsumme, Zinsen und alle anderen zusätzlichen Ansprüchen in voller Höhe bestehen. Die genauen Beträge und die Zusammensetzung des Anspruchs sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt.
Anspruchspreis – Der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen angegebene Preis für die Abtretung des Anspruchs.
Gläubiger – Der Kreditoriginator oder der Benutzer, der im Besitz des Anspruchs gegenüber dem Kreditnehmer ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag, unterzeichnet zwischen dem Kreditoriginator, dem Portal und dem Käufer, stellen zusammen mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen und allen anderen zusätzlich unterzeichneten Anhängen dazu einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar.
IUVO – IUVO Group OÜ, Registrationscode 14063375, die das Portal unterhält und verwaltet, indem sie die Ansprüche der Käufer verwaltet und ihre in den Nutzungsbedingungen und in diesem Vertrag festgelegten Pflichten erfüllt.
Zins – Die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegte Vergütung für die Kreditnutzung, die ein Teil des Anspruchs darstellt und vom Kreditnehmer nach dem zum Kreditvertrag angehängten Zahlungsplan bezahlt wird. Der Zins wird auf der verbleibenden Kreditsumme des Anspruchs berechnet.
Kredit – Die Hauptschuld der Kredite des Kreditnehmers nach diesem Kreditvertrag oder Teile davon, die der Kreditnehmer gemäß dem Vertrag dem Kreditoriginator abzuzahlen hat und die danach durch den Kreditoriginator an das Portal weitergeleitet wird und das Portal überweist dieses Guthaben an den Käufer.
Kreditvertrag – Der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen bestimmte Kreditvertrag, der zwischen dem Kreditoriginator und dem Kreditnehmer abgeschlossen wird.
Kreditoriginator – Die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen bestimmte Gesellschaft (auch der Abtretende), die weiter die Ansprüche der Käufer gegenüber der Kreditnehmer bedient sowie alle anderen Pflichten erfüllt, die in der Nutzungsbedingungen und in diesem Vertrag festgelegt sind.
Konto des Kreditoriginators – Spezielles virtuelles Konto, das im Portalsystem eröffnet wird und das für die Transaktionen beim Erwerb des Anspruchs benutzt wird. Das Konto des Kreditoriginators stellt kein virtuelles Konto zum Zwecke dieses Vertrags dar.
Portalkonto/-konten – Ein Bankkonto oder mehrere Bankkonten des Portals, die im Portal ausdrücklich angegeben sind, damit auf das virtuelle Konto Geld überwiesen werden kann, indem die Geldmittel des Benutzers gemäß den Nutzungsbedingungen für Ausführung von Transaktionen am Portal überwiesen werden, Dieses Guthaben wird separat von den IUVO Guthaben und dem anderen Anlagevermögen aufbewahrt werden.
Parteien – Der Kreditoriginator, das Portal und der Käufer.
Portal – Portal bedeutet IUVO und die von IUVO erstellten und bedienten Seiten unter dem Domainnamen iuvo-group.com, die es seinen Benutzern erlauben, die dort angebotenen unterschiedlichen interaktiven Leistungen zu benutzen, die innerhalb dieser Site funktionieren.
Gebühre – Eine Liste der Gebühren für die vom Portal angebotenen Leistungen, die auf dem Portal veröffentlicht wird und die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags darstellt.
Leistungsgebühr – Eine in der Gebührenliste aufgeführte Gebühr, die der Käufer dem Portal für die vom Portal zur Verfügung gestellten Leistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und der Nutzungsbedingungen zu zahlen hat. Die Leistungsgebühr wird gemäß dem in Teil 8 festgelegten Verfahren berechnet und bezahlt.
Benutzer – Eine Person, die sich im Portal als Benutzer anmeldet, einschließlich der Käufer.
Benutzerprofil – Eine persönliche Seite der Käufer im Portal, die gemäß den Nutzungsbedingungen automatisch erstellt wird und dem Käufer gleich zugänglich ist, nachdem er seine E-Mail und Passwort im Portal eingibt.
Nutzungsbedingungen – Die zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Portals iuvo-group.com.
Virtuelles Konto – Ein separates Konto, das vom Portal für jeden Benutzer eingerichtet wird, um Überblick auf die von Nutzungsbedingungen, vom den Vertrag und vom Kreditvertrag entstammenden Abrechnungen und Transaktionen zu verschaffen.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Dieser Vertrag wird zwischen dem Käufer, dem Kreditoriginator als Abtretender und dem Portal (IUVO) als Vertreter des Kreditoriginators und Portalanbieter abgeschlossen. Im Namen des Kreditoriginators schließt das Portal diesen Vertrag als Vertreter des Kreditoriginators ab. Dem Käufer ist das bewusst und er akzeptiert, dass gemäß dem zwischen dem Portal und dem Kreditoriginator abgeschlossenen Kooperationsvertrag der Kreditoriginator der Anspruchsagent ist. Eine ausführliche Aufstellung der Rechte und Pflichten des Kreditoriginators und des Portal ist Teil 5 unten dargestellt.
2.2. Der Kreditoriginator wird dem Käufer den Anspruch gegenüber dem Kreditnehmer, der aufgrund des Kreditvertrages entstanden ist, laut der Vereinbarung über den Anspruchspreis, der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt ist, übertragen.
2.3. Der Kreditoriginator wird bestätigen, dass der im Kreditvertrag genannte Kredit dem Kreditnehmer eingeräumt wurde. Der Käufer wird kraft des Vertrages keine Pflichten oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditnehmer übernehmen.
2.4. Der Anspruch wird vom Kreditoriginator am Käufer übertragen, wenn der Käufer dem Kreditoriginator den vollen Anspruchspreis nach den Bestimmungen des Art. 4.2 bezahlt hat. Der Zins, der dem Kreditnehmer berechnet wird und zum Zeitpunkt der Abtretung ausstehend ist, wird nicht vom Kreditoriginator am Käufer durch die Anspruchsabtretung übertragen.
2.5. Der Anspruch stellt nur einen Teil aller Ansprüche des Kreditoriginators gegenüber dem Kreditnehmer dar, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben, der Käufer bestätigt und versteht, dass der Anspruch nicht alle Ansprüche des Kreditoriginators gegenüber dem Kreditnehmer umfasst, dass der Käufer nicht der einzige Gläubiger des Kreditnehmers gemäß dem Kreditvertrag ist und dass in dieser Situation das Portal und der Kreditoriginator gemäß den Nutzungsbedingungen den Anspruch zusammen mit den sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Ansprüchen anderer Portalbenutzer gegenüber dem Kreditnehmer verwalten wird.

3. Vertragsabschluss
3.1. Der Käufer bestätigt, dass er Kenntnis von den Nutzungsbedingungen, den Allgemeinen Vertragsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag genommen hat, dass er die daraus folgenden Rechte und Pflichten versteht und bestätigt, dass ihre Bedingungen dem Willen des Käufers entsprechen.
3.2. Der Käufer hat sein Einverständnis bestätigt, im Portal einen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag zwischen dem Kreditoriginator, dem Portal und dem Käufer gilt als abgeschlossen und tritt in Kraft, wenn der Käufer den Vertrag in seinem Benutzerprofil nach den Anforderungen der Nutzungsbedingungen bestätigt hat. Der Käufer sieht in seinem Benutzerprofil, dass der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag ist jederzeit über den Benutzerprofil zugänglich.
3.3. Der Käufer bestätigt, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages voll geschäftsfähig ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, psychotropischen, toxischen oder anderen betäubenden Mitteln stand.

4. Anspruchspreis und Abrechnungsverfahren
4.1. Der Käufer wird dem Kreditoriginator den beidseitig vereinbarten und in den Allgemeinen Vertragsbedingungen im Vertrag für die Anspruchsabtretung festgelegten Anspruchspreis bezahlen.
4.2. Der Käufer wird dem Kreditoriginator den Anspruchspreis aus den vom Käufer auf das Portalkonto überwiesenen Mittel bezahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Anspruchspreises vom Bankkonto des Käufers auf das Portalkonto. Sobald der notwendige Betrag beim Portal eingetroffen ist, wird die Information über die zur Verfügung stehenden Anlagemittel im virtuellen Konto des Käufers eingeblendet. Nachdem der Käufer die Vertragsbedingungen gemäß dem in den Nutzungsbedingungen dargestellten Verfahren bestätigt hat, wird das Portal die Geldmittelüberweisung bestätigen, indem es die Information im virtuellen Konto der Käufer aktualisiert und dem Kreditoriginator die entsprechende Zahlungsbestätigung sendet.
4.3. Der Anspruch gilt als am Käufer übertragen, sobald die im virtuellen Konto eingeblendete Information vom Portal aktualisiert ist und die Zahlungsbestätigung wie in Artikel 4.2 beschrieben den Kreditoriginator erreicht hat.
4.4. Der vom Käufer getätigte Kauf des Anspruchs wird nach Bestätigung der Vertragsbedingungen bindend für ihn und das Portal wird den vom Käufer erhaltenen Anspruchspreis, umgehend, jedoch innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen vom Portalkonto auf das Bankkonto des Kreditoriginators überweisen.
4.5. Durch Bestätigung der Vertragsbedingungen berechtigt der Käufer das Portal den Anspruchspreis vom Portalkonto auf das Bankkonto des Kreditoriginators nach den Vertragsbedingungen zu überweisen. Das Portal wird den Anspruchspreis auf das Bankkonto des Kreditoriginators gemäß dem zwischen dem Kreditoriginator und dem Portal abgeschlossenen Kooperationsvertrag und des darin festgelegten Verfahrens für die gegenseitige Kontenabrechnung überweisen.
4.6. Die Zahlungspflicht gilt als erfüllt, sobald der gezahlte Betrag auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers eingetroffen ist.

5. Aufteilung der Rechte und Pflichten des Kreditoriginators und des Portals
5.1. Um Missverständnisse zu vermeiden, bestätigen die Parteien und erklären, dass:
5.1.1. Das Portal, als Vertreter des Kreditoriginators, wird im Namen des Kreditoriginators laut dem Kooperationsvertrag zwischen dem Kreditoriginator und dem Portal handeln und die folgenden Tätigkeiten ausführen:
1) den Vertrag abschließen und den Anspruch gemäß den Vertragsregelungen übertragen;
2) die in den Artikeln 2.3, 2.5, 6.4, 9.2, 9.3, 11.1, 11.2 und 12.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Vertretungen annehmen;
3) falls Rückkaufrechte oder Rückkaufpflichten seitens des Kreditoriginators in Anspruch genommen werden, den Rückkaufpreis des Anspruchs dem Käufer gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu bezahlen.
5.1.2. IUVO, als Portalverwalter, handelt unabhängig auf ihre eigene Rechnung und führt folgende Tätigkeiten aus:
1) verteilt die vom Kreditoriginator erhaltenen Geldmittel unter den Gläubigern, die Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Zahlungserhalts vom Kreditnehmer besitzen und aktualisiert die Information und die entsprechenden Beträge auf den virtuellen Konten der Käufer;
2) hebt (gegebenenfalls) die Leistungsgebühr und andere Zahlungen laut der Gebührenliste ab;
3) wird die in Artikeln 11.1, 11.2. und 11.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Vertretungen übernehmen;
4) wird in den in Artikeln 12.1 oder 12.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen aus dem Vertrag austreten.
5.1.3. Der Kreditoriginator handelt auf seine eigene Rechnung, ohne das Portal als Vertreter einzubeziehen, und führt folgende Tätigkeiten aus:
1) ergänzt die bestehenden Verträge oder schließt ergänzende Verträge zum Kreditvertrag gemäß den Regelungen des Artikels 6.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab;
2) verwaltet den Anspruch im Namen des Käufers;
3) regelt alle Fragen in Bezug auf die Rückzahlung des Kredits und die Kreditvertragserfüllung im Interesse des Käufers;
4) wird das Segregationsprinzip bezüglich des Anspruches, so wie es in Artikel 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht;
5) verteilt alle nach dem Kreditvertrag erhaltenen Geldmittel zwischen dem Kreditoriginator, einerseits, und den anderen Gläubigern, die zum Zeitpunkt des Zahlungserhalts Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer haben, andererseits;
6) übt das vom Kreditoriginator eingeräumte Rückkaufrecht oder die Rückkaufpflichten gemäß Teil 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus;
7) wird in den in Artikeln 12.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen aus dem Vertrag austreten

6. Ermächtigung des Kreditoriginators seitens des Käufer
6.1. Sobald der Anspruch vom Kreditoriginator auf dem Käufer gemäß Artikel 2.4 übertragen ist, wird der Käufer den Kreditoriginator unwiderruflich ermächtigen, den Anspruch im Interesse des Käufers, aber in seinem eigenen Namen zu verwalten, sowie die Rechte, die Macht und die Handlungsfreiheit im Namen des Käufers zu genießen, die ihm vertragsgemäß übertragen wurden. Nach Vertragsabschluss muss der Kreditoriginator die sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Pflichten weiter erfüllen und weiter für den Kreditnehmer als Kreditgeber auftreten.
6.2. Der Käufer wird den Kreditoriginator bevollmächtigen, den Anspruch zu verwalten, der Kreditoriginator wird diese Bevollmächtigung in seinem eigenen Namen, aber im Interesse des Käufers ausüben.
6.3. Der Kreditoriginator wird den Anspruch bis zur vollständigen Rückzahlung des Anspruchs verwalten, indem er als Vertreter des Käufers handelt. Zwischen dem Kreditoriginator und dem Käufer existieren nur Beziehungen des Kreditoriginators als Vertreter und des Käufer als Vollmachtgeber.
6.4. Durch die Bestätigung des Vertrags ermächtigt der Käufer den Kreditoriginator, alle Fragen zu behandeln, die mit der Rückzahlung des Kredits und der Ausführung des Kreditvertrags verbunden sind. Bei der Ausübung der unter den Bedingungen dieses Artikels erteilten Ermächtigung verpflichtet sich der Kreditoriginator, im Interesse des Käufers mit der gebotenen Vorsicht zu handeln.
6.5. Der Kreditoriginator muss alle angemessenen Handlungen vornehmen, um zu sichern, dass der Anspruch des Käufers nicht als Eigentum des Kreditoriginators behandelt wird und keine etwaigen Pfandrechte, Verbote oder andere Belastungen zugunsten des Kreditoriginators, seiner Gläubiger oder Verwalter dazu zugeordnet werden.
6.6. Die hiermit enthaltene Ermächtigung wird erteilt mit dem Recht auf Unterbevollmächtigung und sie gilt für die ganze Vertragsdauer. Der Kreditoriginator hat das Recht, durch seine Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter zu handeln.
6.7. Außer der Möglichkeiten, die in Artikel 9 vorgesehen sind, ist der Käufer einverstanden, dass während der Vertragsdauer der Kreditoriginator das Recht hat, ohne die vorherige Genehmigung des Käufers den Kreditvertrag zu ändern oder ergänzende Verträge dazu abzuschließen, unter der Bedingung, dass diese Änderungen oder ergänzenden Verträge nicht zu einer Änderung der Zahlungsbedingungen für den Kreditnehmer nach dem Kreditvertrag oder Verlängerung/Aufschiebung des Fälligkeitstags führen werden, es sei denn, die Änderung des Zahlungstermins erfolgt auf Antrag des Kreditnehmers. Falls nach dem Vertragsabschluss neue Gesetze verabschiedet werden oder die geltenden Gesetze verändert werden, oder die Regierung oder die kommunalen Behörden einen Beschluss fassen, kraft dessen der Kreditoriginator die Verpflichtung hat, eine Änderung des Kreditvertrages vorzunehmen, die zur Änderung der Zahlungen seitens des Kreditnehmers oder zu einer Verlängerung/Aufschiebung des Fälligkeitstermins führen werden, erklärt sich der Käufer einverstanden, dass der Kreditoriginator das Recht hat solche Änderungen ohne die vorherige Zustimmung des Käufers vorzunehmen. Der Kreditoriginator verpflichtet sich, den Käufer über die Vornahme solcher Änderungen innerhalb von 10 (zehn) Geschäftstagen nach dem Inkrafttreten dieser Änderungen zu benachrichtigen und der Käufer wird sie als bindend annehmen.
6.8. Der Käufer verpflichtet sich einseitig, die im Vertrag enthaltene Ermächtigung nicht zu entziehen. Falls der Käufer die im Vertrag oder in den Nutzungsbedingungen genannte Bevollmächtigung im vollen Umfang oder teilweise zurückzieht, hat der Kreditoriginator das Recht, vom Rückkaufrecht bezüglich des Anspruchs gemäß Teil 10 Gebrauch zu machen. Der Käufer verpflichtet sich die Regelungen des Artikels 11.1 den Kreditnehmer über die Anspruchsabtretung nicht zu informieren, zu berücksichtigen und mit dem Kreditnehmer keinen direkten Kontakt aufzunehmen, selbst wenn der Käufer die im Vertrag genannte Bevollmächtigung im vollen Umfang oder teilweise zurückzieht.

7. Ermächtigung des Portals seitens des Käufers
7.1. Mit diesem Vertrag ermächtigt der Käufer das Portal unwiderruflich, im Falle von Austritt des Kreditoriginators nach dem zwischen dem Kreditoriginator und dem Portal abgeschlossen Kooperationsvertrag, die Verwaltung des Anspruchs nach diesem Vertrag vom Kreditoriginator zu übernehmen und die Ermächtigung des Kreditoriginators seitens des Käufer zu zurückzuziehen. Nachdem das Portal die Verwaltung des Anspruchs vom Kreditoriginator übernommen hat, wird das Portal berechtigt und der Käufer ermächtigt das Portal unwiderruflich, nach seinem freien Ermessen die Verwaltung des Anspruchs einem Dritten zu übertragen. Das Portal oder der Dritte, falls das Portal die Verwaltung des Anspruchs einem Dritten überlassen hat, gelten ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Kreditoriginators über die Übernahme der Verwaltung des Anspruchs oder über die Übertragung der Verwaltung des Anspruchs einem Dritten als Kreditoriginator.
7.2. Im Falle einer Nichterfüllung des zwischen dem Kreditoriginator und dem Portal abgeschlossenen Kooperationsvertrags seitens des Kreditoriginators, ermächtigt der Käufer das Portal unwiderruflich, als sein Vertreter nach seinem freien Ermessen den Kreditnehmer im Namen des Käufers über die Abtretung des Anspruchs zu informieren und vom Kreditnehmer anzufordern, alle sich aus dem Anspruch ergebenden Zahlungen weiter an dem Portal zu leisten, oder im Falle der Übertragung der Verwaltung des Anspruchs einem Dritten, an dem Dritten als Vertreter des Käufers. Der Käufer ermächtigt das Portal, dem Kreditnehmer Mitteilungen über die Abtretung des Anspruchs zu schicken.
7.3. Mit diesem Vertrag ermächtigt der Käufer das Portal unwiderruflich als sein Vertreter vom Kreditoriginator Verzugszinsen zu fordern und sie zugunsten des Käufers laut dem zwischen dem Kreditoriginator und dem Portal abgeschlossenen Kooperationsvertrag zu kassieren, wenn der Kreditoriginator vom Kreditnehmer geleistete Beträge, die von ihm am Käufer laut dem Abtretungsvertrag geschuldet werden, nicht an dem entsprechenden Fälligkeitstag bezahlt werden.
7.4. Die in diesem Vertrag enthaltene Bevollmächtigung wird mit dem Recht auf Unterbevollmächtigung erteilt und gilt für die ganze Vertragsdauer. Das Portal oder die Drittpartei, falls die Verwaltung des Anspruchs vom Portal auf eine Drittpartei übertragen wurde, hat das Recht, durch seine Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter zu handeln.
7.5. Der Käufer wird sich einseitig verpflichten, die dem Portal laut dem Vertrag erteilte Bevollmächtigung nicht zurückzuziehen.

8. Zahlungen des Kreditnehmers
8.1. Der Kreditnehmer wird wöchentlich/monatlich die Zahlungen an dem Kreditoriginator laut dem Kreditvertrag und dem dazu gehörenden Zahlungsplan leisten. Der Kreditoriginator und das Portal haften nicht, falls der Kreditnehmer das Rückzahlungsdatum des Kredits nicht einhält.
8.2. Nach dem Empfang der entsprechenden Zahlung vom Kreditnehmer wird der Kreditoriginator alle fälligen Gebühren (falls anwendbar) und die fällige Kreditrate abziehen und den Rest wird auf das Portalkonto überwiesen, damit er unter den anderen Gläubigern verteilt werden kann.
8.3 Nach dem Erhalt der Kreditnehmerzahlung vom Kreditoriginator wird das Portal den Bestand der virtuellen Konten aller Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Kreditnehmerzahlung Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer haben, einschließlich der Käufer und der Kreditoriginator, wie folgt ändern:
8.3.1. Die erhaltene Kreditsumme wird anteilmäßig dem Betrag des Anspruchs jedes Gläubigers gegenüber dem Kreditnehmer verteilt;
8.3.2. Die erhaltenen Zinsen und andere vom entsprechenden Anspruch geleiteten Zahlungen werden den Gläubigern, den die entsprechenden Ansprüche zustehen, zugeteilt;
8.3.3. Falls ein oder mehrere vom Kreditvertrag abzuleitenden Ansprüche in der Periode vom Zeitpunkt des Erhalts der letzten Kreditnehmerzahlung bis zum Zeitpunkt des Erhalts der nächsten Kreditnehmerzahlung zugunsten eines anderen Gläubigers übertragen wurden, werden die Zinsen und die anderen vom Anspruch abgeleiteten zusätzlichen Ansprüche gemäß Artikel 8.3.2 unter den Gläubigern und dem Käufer verteilt. Das erfolgt unter Berücksichtigung der Zahl der Tage zwischen dem Erhalt der vorherigen und der letzten Kreditnehmerzahlung und die Dauer des Besitzes des entsprechenden Anspruchs von dem entsprechenden Gläubiger.
8.4. Gleich nach der Verteilung der erhaltenen Geldmittel wird das Portal den Erhalt des Gelds auf das virtuelle Konto jedes einzelnen Käufers einblenden und wird aus dem virtuellen Konto des Käufers die Leistungsgebühr und (falls anwendbar) auch die anderen Zahlungen nach der Gebührenliste abziehen.
8.5. Die vom Gläubiger erhaltenen Geldmittel, die auf seinem virtuellen Konto erschienen sind, werden auf das Konto des Gläubigers innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen ab dem Tag des Erhalts des entsprechenden schriftlichen Antrags seitens des Gläubigers überwiesen.
8.6. Als Gegenleistung für die Leistungen von IUVO, die durch das Portal erbracht werden, zahlt der Käufer dem Portal die Leistungsgebühr nach der Preisliste oder die Leistungsgebühr, die der Käufer mit IUVO individuell vereinbart hat und leistet gegebenenfalls andere in der Preisliste festgelegten Zahlungen.
8.7. Der Käufer ist informiert und ist einverstanden, dass zum Zweck der Berechnung der Zinsen, der gesetzlich gesetzten Verzugszinsen und anderen zusätzlichen Ansprüchen sowie anderen auf Vertragsbasis zahlbaren Beträge, das Jahr aus 365 Tagen besteht.
8.8. Der Kreditoriginator ist berechtigt, die Verzugszinsen und die Vertragsstrafen bis zum Wert und nach den Bestimmungen des Kreditvertrags zu berechnen, falls der Kreditnehmer sich mit der Rückzahlung des Kredits und die Zinszahlung verspätet.
8.9. Wenn der Kreditnehmer den ganzen Kredit oder einen Teil davon vorzeitig abzahlt, ist der Kreditoriginator verpflichtet, von der erhaltenen Zahlung (wenn anwendbar) alle fälligen Steuer abzuziehen, weiter wird der Kreditoriginator die Hauptschuld, die nicht zwischen den anderen Gläubigern verteilt ist, abziehen und der Rest wird an das Portal überwiesen, damit es zwischen den anderen Gläubigern, die Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer haben, verhältnismäßig verteilt werden kann, nach der Verteilung wird der entsprechende Betrag im virtuellen Konto des Käufer eingeblendet, und der der Leistungsgebühr äquivalente Betrag und gegebenenfalls andere Zahlungen laut der Preisliste werden unmittelbar von dem Guthaben auf dem virtuellen Konto des Käufer abgezogen. Der Käufer wird keine Ansprüche gegen den Kreditoriginator, das Portal oder den Kreditnehmer in Bezug auf die vorzeitige Zurückzahlung des vollen Kreditbetrags oder eines Teils davon auf entgangenen Gewinn oder andere Verluste in dieser Hinsicht erheben. Das Guthaben aus dem virtuellen Konto wird auf das Bankkonto des Gläubigers spätestens 5 (fünf) Geschäftstage ab dem Tag des Erhalts des schriftlichen Abhebungsantrags des Käufers überwiesen.
8.10. Wenn der Kreditnehmer den einen Teil des Kredits vorzeitig abzahlt, ist der Kreditoriginator verpflichtet, von der erhaltenen Zahlung (wenn anwendbar) alle fälligen Steuer abzuziehen, weiter wird der Kreditoriginator die Hauptschuld, die nicht zwischen den anderen Gläubigern verteilt ist, abziehen und der Rest wird an das Portal überwiesen, damit es zwischen den anderen Gläubigern, die Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer haben, verhältnismäßig verteilt werden kann, nach der Verteilung wird der entsprechende Betrag im virtuellen Konto des Käufer eingeblendet, und der der Leistungsgebühr äquivalente Betrag und gegebenenfalls andere Zahlungen laut der Preisliste werden unmittelbar von dem Guthaben auf dem virtuellen Konto des Käufer abgezogen. Das Guthaben aus dem virtuellen Konto wird auf das Bankkonto des Gläubigers spätestens 5 (fünf) Geschäftstage ab dem Tag des Erhalts des schriftlichen Abhebungsantrags des Käufers überwiesen.

9. Kreditnehmerausfall
9.1. Der Kreditoriginator und das Portal haften nicht für Kreditnehmerausfall, darunter auch für Zahlungsverspätungen.
9.2. Durch die Bestätigung des Vertrags ermächtigt der Käufer den Kreditoriginator, im Falle von Ausfall oder mangelhafte Erfüllung der aus dem Kreditvertrag entstammten Pflichten des Kreditnehmers, alle zur Umstrukturierung des Anspruchs notwendigen Maßnahmen vorzunehmen (Änderung der Zinssätze, der Kreditsumme, zusätzliche Zahlungen, Rückzahlungsfristen, des Zahlungsplans usw.), Kündigung des Kreditvertrags, Unterzeichnung eines neuen Kreditvertrags, Ausführung von Vergleichshandlungen für Eintreibung der Ansprüche und alle andere Handlungen im Namen des Kreditoriginators und zugunsten des Käufers in Verbindung mit der Anspruchseinziehung und zum Verkauf der Kreditsicherheiten mit allen der Anspruchsteller, Antragsgegner, Drittparteien oder Opfer gesetzlich zustehenden Rechten, einschließlich die Rechte, Vergleiche abzuschließen, Ansprüche zu bestätigen oder auf sie ganz oder teilweise zu verzichten, Änderungen des Anspruchsgegenstands vorzunehmen, Gegenforderungen zu erheben, die Gerichtsurteile oder -beschlüsse von Berufungs- oder Aufhebungsverfahren anzufechten, die Sache zum Schiedsgericht zu bringen, Vollzugsdokumente zu bekommen, sie zwecks Einziehung einzureichen und die dem Käufer zugeteilten Vermögensgegenstände oder Geldbeträge zu bekommen, oder auf das Recht, diese Vermögensgegenstände oder Geldbeträge zu bekommen, zu verzichten, die Vollzugsverfahren einzustellen und alle in Bezug zum oben erwähnten notwendigen Dokumente zu unterzeichnen. Der Käufer wird dem Kreditoriginator die ihm für die Ausführung seiner Tätigkeiten in diesem Artikel gemäß der Preisliste des Kreditoriginators zustehende Provision zahlen. Der Kreditoriginator hat durch die ihm vom Käufer erteilte Vollmacht das uneingeschränkte Recht zu entscheiden, was für Handlungen im Falle eines Ausfalles des Kreditnehmers zu unternehmen sind; Kreditoriginator hat sich jedoch verpflichtet, immer im Interesse des Käufer mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln.
9.3. Der Käufer versteht, dass im Falle eines Kreditnehmerausfalles das Risiko besteht, den Anspruch des Käufers nicht in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen. Der Kreditoriginator muss alle notwendigen und zulässigen Handlungen vornehmen, um die rechtzeitige Rückzahlung des Anspruchs in voller Höhe ohne Beteiligung des Käufers zu ermöglichen. Im Falle eines Kreditnehmerausfalls übernehmen das Portal und der Kreditoriginator keine Haftung für die Sicherheit des Anspruchs, und der Kreditoriginator ist nicht verpflichtet, dem Käufer den von ihm bezahlten Anspruchspreis oder Teile davon zurückzahlen

10. Rückkauf und Wiederübertragung des Anspruchs
10.1. Bei dem Abschluss des Vertrages bekommt der Kreditoriginator die Rechte und Pflichten für den Rückkauf des Anspruchs, der Käufer muss jedoch den Anspruch wieder an dem Kreditoriginator zu verkaufen, falls er von seinem Rückkaufrecht oder seinen Rückkaufpflichten Gebrauch machen will. Der Käufer hat das Recht den Anspruch nur an anderen Portalbenutzern oder am Portal zu verkaufen. Falls der Käufer den Anspruch an anderen Portalbenutzern verkauft, erfolgt der Verkauf zusammen mit den aus dem Vertrag entstammten Rückkaufrecht und Rückkaufpflichten des Kreditoriginators bezüglich des Anspruchs. Falls der Käufer den Anspruch im Rahmen des Portals an einem anderen Benutzer weiterverkauft, sind das Rückkaufrecht und die Rückkaufpflichten des Kreditoriginators im Vertrag miteingeschlossen und die Verpflichtung des Käufers für die Wiederübertragung wird bindend für den neuen Anspruchsbesitzer.
10.2. Falls es in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen ist, wird sich der Kreditoriginator verpflichten, seine Rückkaufpflichten zu erfüllen, falls der Kreditnehmer sich mit den Zahlungen laut dem Kreditvertrag mit mehr als 60 (sechzig) Tagen verspätet. Der Kreditoriginator ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von seinem Rückkaufrecht in jedem der folgenden Fälle Gebrauch zu machen:
10.2.1. Der Kreditnehmer verspätet sich mit der Zahlung einer sich aus dem Kreditvertrag ergebenden Zahlung mit mehr als 30 (dreißig) Tage;
10.2.2. Der Käufer hat seine in den Nutzungsbedingungen enthaltene Vollmacht voll oder teilweise zurückgezogen.
10.2.3. Das Portal hat die Nutzungsrechte des Käufers im Portal nach den Nutzungsbedingungen eingeschränkt;
10.2.4. Im Falle der vorzeitigen Vertragskündigung;
10.2.5. Mit einseitigem Beschluss des Kreditoriginators.
10.3. Wenn es in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen ist, wird der Kreditoriginator verpflichtet, seine Rückkaufpflichten zu erfüllen, falls der Kreditnehmer sich mit den Zahlungen im Sinne des Kreditvertrages mit mehr als 60 (sechzig) Tage verspätet und hat das Recht in allen ähnlichen Situationen, die in Artikel 11.2 beschrieben sind, von seinem Recht auf Rückkauf eines Anspruches, der ihm kraft dieses Vertrages übertragen ist, durch Bezahlen des Rückkaufpreises Gebrauch zu machen. Mit einer separaten Bestellung wird der Kreditoriginator das Portal bevollmächtigen, das Geld vom Konto des Kreditoriginators abzubuchen und den Rückkaufpreis am Käufer zu überweisen. Vom Zeitpunkt der entsprechenden Aktualisierung des virtuellen Kontos des Käufers gilt der Anspruch als am Kreditoriginator zurückübertragen. Der Käufer wird keine Ansprüche gegen den Kreditoriginator wegen entgangenen Gewinns oder anderer Schäden bezüglich der Anwendung des Rückkaufrechts oder der Rückkaufpflichten erheben.
10.4. Durch den Abschluss des Vertrags vereinbaren die Parteien die wesentlichen Details des Anspruchs auf Rückkauf. Die Vertragsbedingungen über den Rückkauf der Ansprüche sind Bestandteil der Vertragsbedingungen, deshalb erübrigt sich der Abschluss eines Vertrags über Anspruchsrückkauf. In den in Artikel 10.2 genannten Fällen gilt der Vertrag über Anspruchsrückkauf als abgeschlossen, sobald der in Artikel 10.5 festgelegte Rückkaufpreis bezahlt wurde. In den in Artikel 10.7 festgelegten Fällen gilt der Vertrag über Anspruchsrückkauf als abgeschlossen, sobald das Portal den Käufer benachrichtigt hat.
10.5. Falls der Kreditoriginator beschlossen hat, von seinem Rückkaufrecht Gebrauch zu machen oder seine Rückkaufpflichten auszuüben, setzt sich der vom Kreditoriginator am Käufer zu zahlende Rückkaufpreis des Anspruchs aus dem gesamten Betrag der restlichen Hauptschuld und den im Portal festgelegten fälligen Zinsen zum Zeitpunkt der Ausübung des Rückkaufrechts oder der Rückkaufpflichten.
10.6. Der Rückkaufpreis stellt die vollständige, endgültige und gesamte Zahlung am Käufer für Zurückübertragung des Anspruchs und alle damit verbundenen Rechte und Vorteile dar und er wird weder erhöht noch ermäßigt und enthält alle auf den Rückkaufpreis bezogenen anwendbaren Steuern und Abgaben der Republik Estland (geltend sowie nachträglich), deren Zahlung nur dem Käufer obliegt.
10.7. Zusätzlich zu den in Artikel 10.2 festgelegten Regelungen, falls ein Insolvenzverfahren gegen den Kreditnehmer eröffnet wird, wird der Kreditoriginator seine Rückkaufpflichten vom Portal unmittelbar ausüben, indem er den Käufer schriftlich per E-Mail benachrichtigt. Die in diesem Artikel festgelegten Rückkaufpflichten werden vom Kreditoriginator im Interesse des Käufers ausgeübt. Der Anspruch gilt als zurückgekauft und ab dem Tag des Erhalts der Nachricht des Portals seitens des Käufers als am Kreditoriginator zurücküberwiesen.
10.8. Im Falle der Ausübung der in Artikel 10.7 festgelegten Rückkaufpflichten seitens des Kreditoriginators, wird der Preis für den Rückkauf des Anspruches, der der Kreditoriginator dem Käufer für den Rückkauf zu bezahlen hat, aufgrund des Gesamtwertes berechnet, der der Kreditoriginator vom Kreditnehmer, dem Gerichtsvollzieher oder dem Insolvenzverwalter bekommen hat, verhältnismäßig des Teils des zurückgekauften Anspruchs, der dem Wert allen Ansprüchen des Kreditoriginators gegenüber dem Käufer laut dem Vertrag entspricht. Das Portal berechnet und bezahlt das Geldäquivalent zum Rückkaufpreis auf das Konto des Käufers innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Geldmittel seitens des Portals. Falls die Geldmittel auf Raten bezahlt werden, wird das Portal das Geldäquivalent des Rückkaufpreises auf das virtuelle Konto des Käufers für jede einzelne Rate separat berechnen und überweisen.
10.9. Der Käufer verpflichtet sich, keine Ansprüche gegenüber dem Portal oder dem Kreditoriginator in Bezug zur Ausübung der Rückkaufpflichten gemäß den Regelungen aus Artikel 10.7 und 10.8 hinsichtlich (i) Rückkaufpreisberechnungsformel, Bedingungen und Fristen der in Artikel 10.8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Zahlung oder (ii) entgangene Gewinne oder andere Schäden in dieser Hinsicht zu erheben.

11. Personenbezogene Daten und Kommunikation mit dem Kreditnehmer
11.1. Das Portal wird dem Kreditoriginator keine personenbezogenen Daten für die Käufer übermitteln. Der Kreditoriginator hat das Recht auf anonyme Informationen über die Käufer für die Zwecke der Statistik aber dadurch werden die Käufer weder direkt noch indirekt identifiziert werden können. Die personenbezogenen Daten der Käufer, die als Vertragsparteien teilnehmen, sind nur dem Portal bekannt.
11.2. Die Parteien dürfen den Kreditnehmer über die Anspruchsabtretung nicht benachrichtigen, es sei denn, in diesem Vertrag ist Abweichendes vereinbart. Die Parteien werden in dieser Hinsicht keine Klagen gegeneinander erheben.
11.3. Der Käufer versteht und ist informiert, dass der Kreditoriginator und das Portal verpflichtet sind, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Kreditnehmers aufzubewahren, daher werden der Kreditoriginator und das Portal innerhalb des Vertragsumfangs auf Antrag des Käufer ihm Information über den Kreditnehmer nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stellen.
11.4. Der Kreditoriginator ist verpflichtet dem Portal die personenbezogenen Daten des Kreditnehmers nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Kreditoriginator seine Verpflichtungen nicht erfüllt (s.a. Art. 7)
11.5. Der Kreditoriginator und das Portal dürfen dem Käufer nicht den Vor- und Familiennamen, den Titel, die persönliche Identitätsnummer, die Registrationsnummer, die Telefonnummer, die E-Mail und Bilder des Kreditnehmers offenlegen. Der Käufer wird den Kreditoriginator oder das Portal anfordern, solche vertrauliche Information über den Kreditnehmer bekannt zu geben und wird in dieser Hinsicht keine Klagen gegen den Kreditoriginator, das Portal oder den Kreditnehmer erheben.
11.6. Während der Vertragsdauer darf der Käufer mit dem Kreditnehmer keinen Kontakt aufnehmen, weder in Bezug auf den abgeschlossenen Vertrag noch auf den übertragenen Anspruch, einschließlich den Kreditnehmer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz nicht besuchen, mit ihm über Nachrichtensofortversandmittel oder sozialen Netzwerken nicht kommunizieren, noch vom Kreditnehmer ohne die Mithilfe des Kreditoriginators jegliche Zahlungen anfordern, noch gegenüber dem Kreditnehmer irgendwelche Ansprüche erheben oder gegenüber dem Kreditnehmer gerichtlich oder schiedsgerichtlich irgendwelche Ansprüche geltend machen.

12. Vertragskündigung
12.1. Das Portal und der Kreditoriginator, zusammen und jede Partei einzeln, sind berechtigt den Vertrag ohne Voranmeldung zu kündigen, falls:
12.1.1. Das Portal das Nutzungsrecht des Käufers im Portal den Nutzungsbedingungen entsprechend eingeschränkt hat und/oder den mit dem Käufer abgeschlossenen Nutzungsvertrag abgeschlossen und den Benutzerprofil gelöscht hat;
12.1.2. Der Käufer gegen die Vertragsbedingungen oder die Nutzungsbedingungen verstoßt;
12.1.3. Die Identität des Käufer scheint dem Portal verdächtig und das Portal kann den Käufer nicht erreichen, damit er den Inhalt der Transaktion bestätigen kann;
12.1.4. Die Anweisungen des Käufers wegen unterbrochener Kommunikation unklar und entstellt sind;
12.1.5. Der Käufer seine im Vertrag oder in den Nutzungsbedingungen enthaltene Ermächtigung vollständig oder teilweise zurückgezogen hat.
12.2. Das Portal hat das Recht, den Vertrag jederzeit während der Vertragsdauer einseitig zu kündigen, wobei es den Käufer mindestens 10 (zehn) Geschäftstage davor per E-Mail benachrichtigen soll.
12.3. Der Vertrag gilt in den in Artikel 12.1 oder 12.2 genannten Fällen ab dem Zeitpunkt gekündigt, wenn das Portal und/oder der Kreditoriginator die andere Partei über die Kündigung informiert hat. In diesem Fall gilt der Anspruch als dem Kreditoriginator zum Zeitpunkt der Vertragskündigung zurückübertragen. Im Falle vorzeitiger Vertragskündigung muss der Kreditoriginator seine Rückkaufpflichten ausüben und auf das virtuelle Konto des Käufers die Hauptschuld laut dem Anspruch übertragen (Kreditbetrag ohne Zinszahlungen).
12.4. Falls der Kreditoriginator sein Rückkaufrecht oder Rückkaufpflichten ausübt, gilt der Vertrag als gekündigt zum Zeitpunkt der Zahlung des Geldäquivalents am Käufer seitens des Kreditoriginators zum Rückkaufpreis des Anspruchs und nach dem Eingang des Betrages auf das virtuelle Konto des Käufers.

13. Sonstige Bedingungen
13.1. Der Vertrag besteht aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch sind, haben die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vorrang.
13.2. Falls die Beträge, die in Wort dargestellt sind, mit den angegebenen Zahlen nicht übereinstimmen, gelten die Beträgen, die in Wort dargestellt sind.
13.3. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Nutzungsbedingungen des Portals, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags darstellen, finden Anwendung auf alle Fragen, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind.
13.4. Die sich aus diesem Vertrag und die Anhänge dazu ergebenden rechtlichen Beziehungen werden nach der Gesetzgebung und der Vorschriften der Republik Estland geregelt.
13.5. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden dem Bezirksgericht Harju vorgetragen und nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Republik Estland entschieden.
13.6. Der Vertrag ist auf englischer Sprache verfasst.